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Der günstigere Gebrauchte - Leasingrückläufer!

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Ein Neuwagen ist für viele zwar das Maß aller Dinge, finanziell gesehen wirft man damit jedoch nur Geld aus dem Fenster, da selbst bei gefragten Luxuswagen der Wert des Fahrzeugs innerhalb der ersten 2 Jahre rapide verfällt.

Ein Wertverlust von bis zu 50 % ist je nach Fahrzeugmarke nicht unüblich und das ohne, dass das Auto wirklich einen Makel haben muss - ein Vorbesitzer oder das Alter allein reicht schon. Wer schon einmal einen Gebrauchtwagen gekauft hat, der nur 30.000 oder 40.000 km auf dem Tacho hatte, weiß jedoch, dass sich diese kaum von einem Neuwagen unterscheiden - gerade bei Jahreswagen oder Leasingrückläufern kann man mit etwas Hintergrundwissen schnell ein echtes Schnäppchen machen.

Das trifft vor allem bei Leasingrückläufern zu, die allgemein als minderwertig und faules Ei gelten - und so im direkten Vergleich mit einem identischen Jahreswagen oft noch einmal billiger angeboten werden. Aber: Weder Leasing noch Rückläufer sagen letztendlich etwas über die Qualität aus, auch wenn „Rückläufer“ allgemein gern mit B Ware gleichgesetzt wird.

Entscheidend ist, damit man eben nicht die vermeintliche Katze im Sack kauft, dass man sich vom Verkäufer, meist einem Reseller / Gebrauchtwagenhändler oder der Leasingfirma (die prinzipiell, da somit ein Zwischenhändler wegfällt, zu bevorzugen ist), die Leasingkonditionen aus dem Leasingvertrag, aus welchem das Fahrzeug stammt, genau auflisten lässt.

Als Faustformel gilt:

Bei einem Fahrzeug, dass aus einem Kilometerleasing stammt, sollte man prinzipiell sehr vorsichtig sein - bei einem Fahrzeug aus einem Restwertleasing ist dies weniger angebracht.

Das gleiche gilt, falls es sich um ein Fahrzeug aus einem Flottenleasing - oder nicht- handelt.

Der Grund hierfür ist recht einfach: Bei einem Kilometerleasing ist der Zustand des Fahrzeugs (und damit der Marktwert) bei der Rückgabe am Leasingende nachrangig, bei einem Restwertleasing nicht.

Wer also ein Kilometerleasing abschließt, der kann (weitestgehend) auf besondere Rücksichtname gegenüber dem Fahrzeug verzichten, solange er nicht die Kilometergrenze überschreitet - bei einem Restwertleasing hat der Vorbesitzer jedoch ein sehr hohes Interesse, das Auto so gut wie möglich zu schonen, dass dieser bei der Fahrzeugrückgabe entweder nichts mehr nachzahlen muss oder sogar noch, wenn der Fahrzeugwert (= Marktpreis) höher als der vereinbarte Restwert sein sollte, Geld zurück bekommt.

Da eine hohe Kilometergrenze automatisch den Restwert senkt, hat man hier sozusagen 2 Fliegen mit einer Klappe (wenig gefahrene Kilometer + sorgfältige Behandlung) geschlagen. Ein Fahrzeug aus einem Flottenleasing kann trotzdem noch mit Mängeln behaftet sein, da hier der Restwert für die ganze geleaste Fahrzeugflotte gilt - das heißt: wird ein Flottenleasing für 4 Fahrzeuge mit einem Restwert von 100.000 Euro abgeschlossen, reicht es aus, wenn 3 Fahrzeuge einen Restwert von 30.000 Euro haben und eines einen Restwert von 10.000 Euro.

Die Gefahr, ein „faules Ei“ zu erwischen (das stärker abgenutzte Fahrzeug), ist somit höher. Außerdem werden Leasingfahrzeuge aus einem Flottenleasing, siehe z. B. die Polizei oder Großunternehmen, weitaus öfter zwischen verschiedenen Fahrern getauscht, so dass das Fahrzeug in der kritischen Einfahrphase (bis 25.000 Kilometer) möglicherweise unterschiedlich und nicht gleichmäßig beansprucht wurde.

Wer also auf ein gut gepflegtes Fahrzeug wert legt, welches dank des oft zu Unrecht negativen Leasingimages noch einmal günstiger am Markt angeboten wird, der sollte auf 1 - 2 Jahre alte Fahrzeuge aus einem Restwertleasing ohne Flottenleasing achten. Preisnachlässe von bis zu 50 - 60 % gegenüber einem im Grunde gleichwertigen Neuwagen oder 20 - 30 % gegenüber einem gleichwertigen Jahreswagen sind dabei fast immer üblich.


Dieser Beitrag stammt von T. Meyer.



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